Skip to main content

Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Hof ist das Finanzamt Coburg.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Coburg

SteuernummernAufgabenbereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 09561 646 + Nebenstelle
Zentrale Bearbeitung Rechtsbehelfe GrunderwebsteuerAlle im Amtsbezirk449
Zentrale Bearbeitung Stundung- und Erlassanträge GrunderwerbsteuerAlle im Amtsbezirk355
212/840/00000 - 212/840/99999 Stadt und Landkreis Coburg429
212/841/00000 - 212/844/99999 Landkreis Coburg428
212/846/00000 - 212/849/99999 Stadt Coburg450
212/850/00000 - 212/850/99999 Stadt und Landkreis Lichtenfels355
212/851/00000 - 212/851/99999 Stadt und Landkreis Lichtenfels450
212/852/00000 - 212/852/99999 Stadt und Landkreis Lichtenfels428
212/853/00000 - 212/853/99999 Stadt und Landkreis Lichtenfels456
212/855/00000 - 212/855/99999 Stadt Kronach355
212/856/00000 - 212/859/99999 Stadt Kronach450
212/860/00000 - 212/860/99999 Landkreis Kronach449
212/861/00000 - 212/864/99999 Landkreis Kronach450
212/865/00000 - 212/865/99999 Stadt und Landkreis Wunsiedel355, 449
212/866/00000 - 212/869/99999 Stadt und Landkreis Wunsiedel428
212/870/00000 - 212/870/99999 Stadt und Landkreis Hof449
212/871/00000 - 212/879/99999 Stadt und Landkreis Hof456
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar