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Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Hof ist die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Bayreuth. 
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer in der nachfolgenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Bayreuth

AufgabenbereichTelefon 0921 609 + Nebenstelle
Steuerfahndung Bereitschaftsdienst3400
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar
Der Bereitschaftsdienst ist für telefonische oder persönliche Anzeigen und Mitteilungen wie folgt erreichbar:
Montag - Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr