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Hinweise zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren

Sehr geehrte(r) Steuerzahler(in)!

Sie können zu entrichtende Steuerbeträge (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen) unter Ihrer Steuernummer durch Ihr Finanzamt im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen.

Dabei können Sie wählen,

  • ob alle Beträge zu dieser Steuernummer oder
  • ob nur bestimmte Abgabearten

abgebucht werden sollen.

Vorteile: Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist sichergestellt, dass Ihre Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie müssen die rechtzeitige Zahlung nicht überwachen und ersparen sich zudem den Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme ist jederzeit widerrufbar und für Sie völlig risikolos. Außerdem helfen Sie Ihrem Finanzamt, die Verwaltungsaufgaben effizient und kostensparend zu erledigen.

Tipp: Übermitteln Sie das SEPA-Lastschriftmandat vollständig digital an Ihr Finanzamt.

Füllen Sie dazu das Formular im PDF-Format digital aus und senden es über Ihren ELSTER-Account als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht an Ihr Finanzamt.
In diesem Fall ist keine Unterschrift nötig.

Sie haben noch keinen ELSTER-Account? Registrieren Sie sich bei MeinELSTER unter www.elster.de, um alle Vorteile einer digitalen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt zu nutzen.

Alternativ können Sie das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat auch ausgedruckt und unterschrieben bei Ihrem zuständigen Finanzamt in Papierform einreichen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr SEPA-Lastschriftmandat bei einer elektronischen Übermittlung per E-Mail nicht anerkannt werden kann.

Weitere Hinweise:

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